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Was ist ein KfW-Effizienzhaus 40?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), eine bundeseigene Förderbank, kategorisiert energieeffiziente Gebäude in verschiedene Effizienzhaus-Stufen. Diese dienen als Referenzpunkte zur Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden. Effizienzhäuser zeichnen sich durch ihren geringen Energieverbrauch und ihre geringe CO2-Emission aus.

Effizienzstandards in der Sanierung:

  • KfW 85
  • KfW 70
  • KfW 55
  • KfW 40

Effizienzstandards im Neubau:

  • Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG

Die KfW ist die Förderbank des Bundes. Im Jahr 1948 als „Kreditanstalt für Wiederaufbau“ gegründet, unterstützt sie heute Projekte, die wirtschaftlichen, sozialen oder ökologischen Zielen dienen. Dies schließt auch die Verbesserung der energetischen Effizienz von Gebäuden in Deutschland ein, da dies zur Wirtschaftlichkeit von Gebäuden beiträgt und dem Klimaschutz dient.

KfW 40: Das Effizienzhaus mit höchstem Energiestandard

Die Einordnung erfolgt anhand eines Referenzgebäudes, das im Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschrieben ist und als virtuelles Modell fungiert. Es besitzt die gleiche Größe, Grundriss und Ausrichtung wie das geplante Wohnhaus. Für Außenwände, Türen, Fenster, Decken, Dach und Anlagentechnik wird ein technischer Standard definiert, der etwa dem Mindeststandard für Neubauten von 2009 entspricht.

Ein KfW 40-Haus benötigt lediglich 40 Prozent des Primärenergiebedarfs im Vergleich zu einem KfW 100-Haus. Bis 2025 soll das KfW-Effizienzhaus 40 den gesetzlichen Energiestandard für Neubauten in Deutschland darstellen. Der gesetzliche Mindeststandard für neu gebaute Wohngebäude beträgt hinsichtlich des Primärenergiebedarfs nach dem GEG derzeit 75 Prozent des Referenzgebäudes.

Primärenergiebedarf bei 40 Prozent

Die Kennziffer, in diesem Fall 40, gibt den Primärenergiebedarf des Gebäudes im Vergleich zum Referenzhaus an. Der Primärenergiebedarf misst den Energieverbrauch für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung eines Gebäudes innerhalb eines Jahres. Dabei werden auch die Energiekosten für die Bereitstellung von Strom, Gas oder Fernwärme berücksichtigt. Die Kennziffer gibt Aufschluss über die Energieeffizienz der Immobilie: Je niedriger die Kennziffer, desto geringer ist der Energieverbrauch des Gebäudes – und desto mehr Fördermittel stehen von der KfW zur Verfügung.

Minimierung des Wärmeverlusts

Neben dem Primärenergiebedarf richtet sich der Förderstandard der KfW nach dem spezifischen Transmissionswärmeverlust. Dieser beschreibt den durchschnittlichen Wärmeverlust eines beheizten Gebäudes durch Bauteile wie Wände, Fenster, Türen und das Dach pro Quadratmeter und pro Grad Kelvin (W/m²K). Dieser Wert entspricht in etwa dem durchschnittlichen U-Wert der Gebäudehülle. Der temperaturspezifische Transmissionswärmeverlust gibt die Leistung in Watt an, die bei einem Temperaturunterschied von einem Grad Celsius zwischen Innen- und Außenseite eines Gebäudes auftritt. Dies ist besonders in der Heizperiode relevant, in der hohe Temperaturunterschiede auftreten können und die Heizungsanlage den Wärmeverlust ausgleichen muss.

Neue Förderung für KfW 40

Nachdem die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW vorläufig gestoppt und das Förderprogramm KfW 55 für Neubauten eingestellt wurde, hat die Bundesregierung weitere Fördermittel für das Jahr 2022 bereitgestellt. Seit dem 22. Februar 2022 können Anträge für energetische Sanierungen bestehender Gebäude und Einzelmaßnahmen wieder gestellt werden. Seit dem 20. April 2022 steht das Förderprogramm Klimafreundliches Wohngebäude mit/ohne QNG auf Basis eines KfW Effizienzhauses 40 für Neubauten zur Verfügung. Förderfähig sind jedoch nur Gebäude, die den Standard KfW Effizienzhaus 40 erreichen. Die Voraussetzung hierfür ist das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“, das über Zertifizierungsstellen auf www.nachhaltigesbauen.de erworben werden muss.

Anforderungen für ein KfW Effizienzhaus

Um für finanzielle Förderung durch die KfW in Frage zu kommen, müssen für ein Effizienzhaus 40 bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Diese gehen über die gesetzlich festgelegten Mindeststandards des GEG hinaus. Die KfW überprüft alle Aspekte, von der Anlagentechnik bis zu den verwendeten Baumaterialien, bei einem Förderantrag genau.

Ein niedriger Energieverbrauch in einem KfW Effizienzhaus 40 kann in der Regel durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

  • Hervorragende Wärmedämmung der Außenwände, der Bodenplatte und des Dachs
  • Dreifachverglasung mit wärmedämmenden Fensterrahmen
  • Minimierung von Wärmebrücken
  • Luftdichte Gebäudehülle
  • Einsatz erneuerbarer Energien für Warmwasserversorgung und Heizung

Die genauen Maßnahmen können variieren, da es kein standardisiertes Paket gibt, das automatisch die Anforderungen an ein KfW Effizienzhaus 40 erfüllt.

Förderung für KfW-Effizienzhaus

Bei der Sanierung eines bestehenden Wohngebäudes zu einem Effizienzhaus können zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse der KfW in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem erreichten Energieeffizienzstandard des Gebäudes.

Für den Neubau eines KfW-Hauses sind seit dem 20. April neue Fördersätze und überarbeitete Anforderungen in Kraft getreten. Nunmehr werden nur noch Häuser mit dem Siegel Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG Plus oder Premium gefördert.

Förderung für Sanierungsmaßnahmen

Eigentümer*innen, die die Anforderungen an ein KfW 40 erfüllen, können einen Förderkredit von bis zu 120.000 Euro für ihre Sanierungsmaßnahmen erhalten. Diese Kreditsumme steigt auf 150.000 Euro, wenn zusätzlich die Kriterien für die Erneuerbare-Energien-Klasse erfüllt sind.

Zusätzlich wird ein Tilgungszuschuss gewährt, der 40 Prozent der Darlehenssumme entspricht, was bis zu 48.000 Euro pro Wohneinheit ausmacht. Bei Erreichen der Erneuerbare-Energien-Klasse beträgt der Tilgungszuschuss 67.500 Euro, was 45 Prozent der Darlehenssumme entspricht. Durch die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans erhöht sich der Tilgungszuschuss um 5 Prozentpunkte.

KfW-Antrag stellen

Die KfW empfiehlt grundsätzlich folgende fünf Schritte, um Fördermittel zu beantragen:

  1. Energieberatung in Anspruch nehmen. Qualifizierte Expert*innen für Energieeffizienz sind auf der Website www.energie-effizienz-experten.de zu finden. Die KfW kann auch spätere Kosten wie Baubegleitung bezuschussen.
  2. Überprüfen, welche Förderprogramme kombiniert werden können.
  3. Den KfW-Förderantrag vor Beginn der Bauarbeiten stellen. Den Antrag auf Investitionszuschuss kann man online auf dem KfW-Zuschussportal einreichen oder per Post an die KfW senden. Hierbei ist die Bestätigung zum Antrag (BzA) von einemr Energieeffizienz-Expertin erforderlich. Förderkredite mit Tilgungszuschüssen beantragt man über die Hausbank, da die KfW keine eigenen Filialen betreibt. Auch hier wird die BzA benötigt.
  4. Die KfW prüft den Antrag und gibt der Bank die Förderzusage, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Anschließend kann der Kreditvertrag mit der Hausbank abgeschlossen und mit dem Bau begonnen werden.
  5. Nach Abschluss der Bauarbeiten reicht man die „Bestätigung nach Durchführung“ desder Energieberaterin bei der Bank ein oder lädt sie auf dem KfW-Zuschussportal hoch. Daraufhin wird der Tilgungszuschuss gutgeschrieben.

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